So oder so ähnlich klingen täglich Meldungen auf deutschen Radiosendern:
Auf der A9 sind zwischen … und … Gegenstände auf der Fahrbahn.
Dabei geht die Bandbreite verlorener Objekte von Holzpaletten bis hin zu
Möbelstücken.
Grundlegende Vorschriften finden sich in § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO).
Bußgeldtabelle zu § 32 StVO
TBNR/Tatbestand
(Strafe (€)/Punkte)
132100/Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen
verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden/erschweren konnte.
(10)
132106/Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswirdrigen
Zustand.(10/1)
132112/Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend
kenntlich.(10)
132600/Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße/ließen einen Gegenstand
auf der Straße liegen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden
konnte.(60/1)
132606/Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch
der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte.60/1)
132118/Sie führten ein gefährliches Gerät ohne wirksamen Schutz mit.(5)
Quelle: http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/32-stvo/
Siegfried
Trapp
Willkommen
Bienvenido
Welcome
© strapp 2011
V§ 32 StVO (Verkehrshindernisse)
Meine Website