Verfassungspatriotismus
Verfassungspatriotismus ist ein staatsbürgerschaftliches Konzept,
das sich als Alternative zum ethnischen Staatsverständnis sieht. Die
Staatszugehörigkeit beruht diesem Konzept zufolge auf gemeinsamen
politischen Werten wie Demokratie und Meinungsfreiheit statt auf
Abstammungs- oder Sprachgemeinschaften.
Dieses Konzept wurde und wird vor allem von Dolf
Sternberger und Jürgen Habermas vertreten. Es
überschneidet sich mit dem Konzept der
Willensnation und beeinflusste die Entwicklung der
Europäischen Union.
Zu Grunde liegendes Nationsverständnis
Verfassungspatriotismus baut auf einem republikanischen Nationsverständnis auf.
Dieses geht davon aus, dass die Nation eine durch gemeinsamen Willen und eine
gemeinsame Geschichte zusammengehaltene Gemeinschaft von Menschen sei.
Diese sehen sich untereinander als frei und gleich an. Ein solches
Nationsverständnis wurde in der Neuzeit wesentlich während der Aufklärung und
von Ernest Renan geprägt.
Eine aktive Staatsbürgerrolle ergibt sich für Habermas aus der Volkssouveränität
als demokratischer Selbstgesetzgebung. Eine solche Staatsbürgernation ist durch
die „Praxis von Bürgern“ und nicht durch ethnisch-kulturelle Gemeinsamkeiten
zusammengehalten. In einer auf Aristoteles zurückgreifenden republikanischen
Tradition sieht Habermas die Bürger als integralen Bestandteil des politischen
Gemeinwesens. Demgegenüber steht ein dem Staat nur äußerlich, über Leistungen
und Gegenleistungen verbundener Bürger.
Definition
Unter Verfassungspatriotismus versteht man die Identifikation des Bürgers mit
den Grundwerten, Institutionen und Verfahren der republikanischen politischen
Grundordnung und Verfassung und die aktive Staatsbürgerrolle des Bürgers. Das
Sich-Einbringen in das politische Geschehen steht nach der Nationsauffassung an
zentraler Stelle bei diesem Konzept. Dies bedeutet in der Praxis zumindest ein
Interesse für politische Fragen und geht über Wählen bis zu aktiver
Politikgestaltung, z. B. in Form von Bürgerinitiativen oder Parteien.
In einer solchen Nation wird von den Verfechtern des Verfassungspatriotismus
eine zweckrationale Haltung gegenüber politischen Fragen im Rahmen eines
rationalen Diskurses gefordert. Mit der politischen Grundordnung soll eine
rationale Identifikation vorhanden sein. Eine affektive Identifikation ist zusätzlich
möglich. Eine bedingungslose Akzeptanz des Staates, der Verfassung und etwaiger
Änderungen daran ist mit Verfassungspatriotismus gerade nicht gemeint,
beschreibt er doch primär ein Bekenntnis zu den universellen Grundwerten der
Nation und erst sekundär eine Identifikation mit dem Staat und der Verfassung,
die diese Normen widerspiegeln. In der republikanischen Staatsauffassung wird
die politische Gemeinschaft schließlich nicht als Selbstzweck aus der Nation
heraus, sondern als notwendiger Bezugsrahmen für freie und gleiche Bürger
gesehen.
Für Sternberger ist „das Wesen und Bestreben des Verfassungsstaates […] die
Sicherung der Freiheit“. Mit der Einlösung der „Menschenrechte […] als
Bürgerrechte“ legitimiert sich das Gewaltmonopol des Staates, da dieser für den
Schutz der Rechte sorgt. Die Demokratie kann diesen Schutz schließlich am
ehesten gewährleisten.
Mit dem Verfassungspatriotismus einher geht das Recht auf Auswanderung und
Zurückweisung der Staatsbürgerschaft. Andererseits bietet das Konzept auch
Immigranten die Möglichkeit, sich mit der politischen Kultur des Landes zu
identifizieren.
Debatte
Verfassungspatriotismus wird oft wegen seiner „Erlebnisarmut“ kritisiert. Die
geforderte zweckrationale Haltung gegenüber politischen Fragen schaffe es nicht,
Gefühle der Bürger anzusprechen. Eine gefühlsmäßige Bindung zur Nation sei
jedoch nötig zur Bildung einer aktiven Gemeinschaft. Verfechter des
Verfassungspatriotismus antworten mit der Gegenfrage, ob denn eine affektive
Bindung überhaupt nötig sei. Andere Nationskonzepte, wie eine ethnische Nation,
hätten als konkreten Bezug auch nur eine gemeinsame Geschichte, Symbole (z. B.
Flaggen), Mythen und an Mythen erinnernde Anlässe (z. B. Feiertage). Diese
Bezüge sind in einer Republik jedoch durchaus mit Verfassungspatriotismus
vereinbar.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Verfassungspatriotismus keinen Bezug zu Land,
Volk und Geschichte aufweist. Dem wird entgegengehalten, dass eine politische
Kultur gewachsen sei. Der Verfassungsprozess sei als ein geschichtlich-
dynamischer Prozess zu verstehen.
In der politischen Kultur und Sozialisation spiegelt sich auch die Vergangenheit
derselben wider. Eine Nation als Willensgemeinschaft von Menschen definiert sich
unter anderem über die gemeinsame Geschichte, genauer: die gedachte,
„erinnerte“ nationale Geschichte. Die Geschichte vollzog sich schließlich auf einem
bestimmten Territorium. Geschichte und Land gehen so als Grundwerte der
Bürger über deren Sozialisation in den Verfassungspatriotismus mit ein.
Kritiker des Konzepts monieren, dass Verfassungspatriotismus bedeute,
Landsleuten, welche die gerade herrschende Verfassung ablehnen, die
Zugehörigkeit zur politischen Gemeinschaft abzusprechen. Der fehlende Bezug
zum Volk im Sinne einer Ethnie ist von Verfassungspatrioten allerdings gerade
gewollt, gehen sie doch von einer Freiheit und Gleichheit aller Menschen aus. Eine
Nation konstituiere sich nicht über Abstammung, sondern über Wille und
Geschichte. Die Kategorie Volk ist hierbei im Sinne des Demos zu verstehen, d. h.
der Menge aller Wahlberechtigten, die die Grundlage der Demokratie bildet.
Verfassungspatriotismus ist nicht nur eine normative Option des Bürgers, mit ihm
verbinden sich nicht zuletzt auch normative Forderungen und pädagogische
Absichten der Verfasser. Schließlich wird ein Spannungsverhältnis zwischen der
Integrationsfunktion auf der einen und der Herrschaftsbegrenzungsfunktion
(Minderheitenschutz) der Verfassung auf der anderen konstatiert.
Geschichte des Begriffes
Der Begriff geht ursprünglich auf Dolf Sternberger zurück und wurde später von
Richard von Weizsäcker, Jürgen Habermas und anderen Politikern und
Politikwissenschaftlern aufgegriffen. Während des Historikerstreits wurde der
Begriff populärer und taucht seitdem immer wieder in Debatten zu Leitkultur,
Integration, europäischer Integration und ähnlichem auf.
Er entstand nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Teilung Deutschlands. Da das
Deutsche Reich nach dem Zweiten Weltkrieg neuorganisiert wurde, hatten sich die
westlich orientierte Bundesrepublik und die realsozialistische DDR politisch sowie
kulturell voneinander entfernt, weshalb eine Identifikation mit einem
„Gesamtdeutschland“ nicht ohne Weiteres möglich war. Das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland sah in Art. 116 weiterhin eine Definition der
Staatsangehörigkeit über die Abstammung vor. Dieses Ius-sanguinis-Prinzip
wurde erst 1999 durch die rot-grüne Koalition um das sog. ius soli (lat.: Recht des
Bodens) erweitert.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungspatriotismus
Verfassungspatriotismus
Verfassungspatriotismus ist ein
staatsbürgerschaftliches Konzept, das
sich als Alternative zum ethnischen
Staatsverständnis sieht. Die
Staatszugehörigkeit beruht diesem
Konzept zufolge auf gemeinsamen
politischen Werten wie Demokratie und
Meinungsfreiheit statt auf
Abstammungs- oder
Sprachgemeinschaften.
Dieses Konzept wurde und
wird vor allem von Dolf
Sternberger und Jürgen
Habermas vertreten. Es
überschneidet sich mit dem
Konzept der Willensnation
und beeinflusste die
Entwicklung der
Europäischen Union.
Zu Grunde liegendes
Nationsverständnis
Verfassungspatriotismus baut auf
einem republikanischen
Nationsverständnis auf. Dieses geht
davon aus, dass die Nation eine durch
gemeinsamen Willen und eine
gemeinsame Geschichte
zusammengehaltene Gemeinschaft von
Menschen sei. Diese sehen sich
untereinander als frei und gleich an. Ein
solches Nationsverständnis wurde in
der Neuzeit wesentlich während der
Aufklärung und von Ernest Renan
geprägt.
Eine aktive Staatsbürgerrolle ergibt sich
für Habermas aus der
Volkssouveränität als demokratischer
Selbstgesetzgebung. Eine solche
Staatsbürgernation ist durch die „Praxis
von Bürgern“ und nicht durch ethnisch-
kulturelle Gemeinsamkeiten
zusammengehalten. In einer auf
Aristoteles zurückgreifenden
republikanischen Tradition sieht
Habermas die Bürger als integralen
Bestandteil des politischen
Gemeinwesens. Demgegenüber steht
ein dem Staat nur äußerlich, über
Leistungen und Gegenleistungen
verbundener Bürger.
Definition
Unter Verfassungspatriotismus versteht
man die Identifikation des Bürgers mit
den Grundwerten, Institutionen und
Verfahren der republikanischen
politischen Grundordnung und
Verfassung und die aktive
Staatsbürgerrolle des Bürgers. Das Sich-
Einbringen in das politische Geschehen
steht nach der Nationsauffassung an
zentraler Stelle bei diesem Konzept.
Dies bedeutet in der Praxis zumindest
ein Interesse für politische Fragen und
geht über Wählen bis zu aktiver
Politikgestaltung, z. B. in Form von
Bürgerinitiativen oder Parteien.
In einer solchen Nation wird von den
Verfechtern des
Verfassungspatriotismus eine
zweckrationale Haltung gegenüber
politischen Fragen im Rahmen eines
rationalen Diskurses gefordert. Mit der
politischen Grundordnung soll eine
rationale Identifikation vorhanden sein.
Eine affektive Identifikation ist
zusätzlich möglich. Eine bedingungslose
Akzeptanz des Staates, der Verfassung
und etwaiger Änderungen daran ist mit
Verfassungspatriotismus gerade nicht
gemeint, beschreibt er doch primär ein
Bekenntnis zu den universellen
Grundwerten der Nation und erst
sekundär eine Identifikation mit dem
Staat und der Verfassung, die diese
Normen widerspiegeln. In der
republikanischen Staatsauffassung wird
die politische Gemeinschaft schließlich
nicht als Selbstzweck aus der Nation
heraus, sondern als notwendiger
Bezugsrahmen für freie und gleiche
Bürger gesehen.
Für Sternberger ist „das Wesen und
Bestreben des Verfassungsstaates […]
die Sicherung der Freiheit“. Mit der
Einlösung der „Menschenrechte […] als
Bürgerrechte“ legitimiert sich das
Gewaltmonopol des Staates, da dieser
für den Schutz der Rechte sorgt. Die
Demokratie kann diesen Schutz
schließlich am ehesten gewährleisten.
Mit dem Verfassungspatriotismus
einher geht das Recht auf
Auswanderung und Zurückweisung der
Staatsbürgerschaft. Andererseits bietet
das Konzept auch Immigranten die
Möglichkeit, sich mit der politischen
Kultur des Landes zu identifizieren.
Debatte
Verfassungspatriotismus wird oft wegen
seiner „Erlebnisarmut“ kritisiert. Die
geforderte zweckrationale Haltung
gegenüber politischen Fragen schaffe es
nicht, Gefühle der Bürger
anzusprechen. Eine gefühlsmäßige
Bindung zur Nation sei jedoch nötig zur
Bildung einer aktiven Gemeinschaft.
Verfechter des Verfassungspatriotismus
antworten mit der Gegenfrage, ob denn
eine affektive Bindung überhaupt nötig
sei. Andere Nationskonzepte, wie eine
ethnische Nation, hätten als konkreten
Bezug auch nur eine gemeinsame
Geschichte, Symbole (z. B. Flaggen),
Mythen und an Mythen erinnernde
Anlässe (z. B. Feiertage). Diese Bezüge
sind in einer Republik jedoch durchaus
mit Verfassungspatriotismus vereinbar.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass
Verfassungspatriotismus keinen Bezug
zu Land, Volk und Geschichte aufweist.
Dem wird entgegengehalten, dass eine
politische Kultur gewachsen sei. Der
Verfassungsprozess sei als ein
geschichtlich-dynamischer Prozess zu
verstehen.
In der politischen Kultur und
Sozialisation spiegelt sich auch die
Vergangenheit derselben wider. Eine
Nation als Willensgemeinschaft von
Menschen definiert sich unter anderem
über die gemeinsame Geschichte,
genauer: die gedachte, „erinnerte“
nationale Geschichte. Die Geschichte
vollzog sich schließlich auf einem
bestimmten Territorium. Geschichte
und Land gehen so als Grundwerte der
Bürger über deren Sozialisation in den
Verfassungspatriotismus mit ein.
Kritiker des Konzepts monieren, dass
Verfassungspatriotismus bedeute,
Landsleuten, welche die gerade
herrschende Verfassung ablehnen, die
Zugehörigkeit zur politischen
Gemeinschaft abzusprechen. Der
fehlende Bezug zum Volk im Sinne einer
Ethnie ist von Verfassungspatrioten
allerdings gerade gewollt, gehen sie
doch von einer Freiheit und Gleichheit
aller Menschen aus. Eine Nation
konstituiere sich nicht über
Abstammung, sondern über Wille und
Geschichte. Die Kategorie Volk ist
hierbei im Sinne des Demos zu
verstehen, d. h. der Menge aller
Wahlberechtigten, die die Grundlage
der Demokratie bildet.
Verfassungspatriotismus ist nicht nur
eine normative Option des Bürgers, mit
ihm verbinden sich nicht zuletzt auch
normative Forderungen und
pädagogische Absichten der Verfasser.
Schließlich wird ein
Spannungsverhältnis zwischen der
Integrationsfunktion auf der einen und
der Herrschaftsbegrenzungsfunktion
(Minderheitenschutz) der Verfassung
auf der anderen konstatiert.
Geschichte des Begriffes
Der Begriff geht ursprünglich auf Dolf
Sternberger zurück und wurde später
von Richard von Weizsäcker, Jürgen
Habermas und anderen Politikern und
Politikwissenschaftlern aufgegriffen.
Während des Historikerstreits wurde
der Begriff populärer und taucht
seitdem immer wieder in Debatten zu
Leitkultur, Integration, europäischer
Integration und ähnlichem auf.
Er entstand nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der Teilung Deutschlands.
Da das Deutsche Reich nach dem
Zweiten Weltkrieg neuorganisiert
wurde, hatten sich die westlich
orientierte Bundesrepublik und die
realsozialistische DDR politisch sowie
kulturell voneinander entfernt, weshalb
eine Identifikation mit einem
„Gesamtdeutschland“ nicht ohne
Weiteres möglich war. Das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland sah
in Art. 116 weiterhin eine Definition der
Staatsangehörigkeit über die
Abstammung vor. Dieses Ius-sanguinis-
Prinzip wurde erst 1999 durch die rot-
grüne Koalition um das sog. ius soli
(lat.: Recht des Bodens) erweitert.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungspatriotism
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