Siegfried Trapp
Willkommen Bienvenido Welcome  
Meine Website
Justiz und NS:  Richterliche Unabhängigkeit (Ein KI-Vergleich) NS-Richter spielten eine zentrale Rolle in der Justiz des nationalsozialistischen Regimes und verübten schwere Unrechte. Nach 1945 wurden viele von ihnen in der westdeutschen Justiz reaktiviert und kaum belangt. Die Justiz unterstützte aktiv die NS-Gewaltherrschaft durch willfährige Richter wie Roland Freisler am Volksgerichtshof. Sie folgten Leitsätzen von Hans Frank und verurteilten Oppositionelle, darunter Dietrich Bonhoeffer, zum Tode. Sondergerichte verhängten über 16.000 Todesstrafen. Nachkriegszeit Ab 1956 sprach der Bundesgerichtshof NS-Richter wie Otto Thorbeck frei, was weitere Verfolgungen erschwerte. Eine "Huckepack-Klausel" erlaubte mit jedem unbelasteten Juristen die Wiedereinsetzung eines NS-Juristen. Bis 1968 blieben viele, wie Hans-Joachim Rehse, straffrei. Aufarbeitung Fritz Bauer trieb Prozesse wie Auschwitz voran, doch die Justiz dominierte die alte Garde. Radbruchs Formel zu "gesetzlichem Unrecht" blieb umstritten. Heute schärft § 5a DRiG den Blick auf NS-Anfälligkeit. Quelle: verkürzt nach Perplexity Nach der Machtübernahme Hitlers wurde die Justiz systematisch gleichgeschaltet: Richter und Staatsanwälte wurden politisch angepasst oder entfernt. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (1933) führte zur Entlassung jüdischer und politisch missliebiger Juristen. Richter sollten nicht mehr dem Recht, sondern dem „Willen des Führers“ folgen. Grundprinzipien des Rechtsstaats wurden abgeschafft: - Keine Gewaltenteilung mehr - Keine richterliche Unabhängigkeit - Keine Rechtssicherheit Stattdessen galt das Führerprinzip: Hitlers Wille hatte Gesetzeskraft. Sondergerichte: Schnelle Verfahren, kaum Verteidigungsmöglichkeiten, harte Urteile. Volksgerichtshof (ab 1934): Zuständig für politische Straftaten (z. B. „Hochverrat“), Berüchtigt für Schauprozesse. Präsident Roland Freisler (ab 1942) tausende Todesurteile. Die NS-Ideologie wurde direkt ins Recht eingebaut: - Nürnberger Gesetze (1935): Entzug der Bürgerrechte für Juden, Verbot von „Mischehen“. Justiz beteiligte sich aktiv an Verfolgung, Ausgrenzung und Entrechtung. - Massive Ausweitung der Todesstrafe, auch für Bagatelldelikte (z. B. „Wehrkraftzersetzung“) Justiz wurde ein Instrument des Terrors, nicht des Schutzes. Viele Richter und Staatsanwälte machten freiwillig mit. Nach 1945 wurden nur wenige zur Verantwortung gezogen. Zahlreiche NS-Juristen arbeiteten später wieder in der Justiz der BRD. Quelle: verkürzt nach ChatGPT Gleichschaltung: Nach der Machtübernahme 1933 wurden die Gerichte und Staatsanwaltschaften gleichgeschaltet. Richter und Staatsanwälte, die nicht systemkonform waren, wurden entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Grundprinzipien wie die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wurden beseitigt. Das Gesetz wurde zum Instrument der NS-Ideologie. Neben formellen Gesetzen wurde das sogenannte "gesunde Volksempfinden" zur Rechtsquelle erhoben. Vor allem aber war der "Führerwille" oberste Richtschnur. Neben die ordentliche Gerichtsbarkeit traten Sondergerichte für politische Delikte und ab 1934 der Volksgerichtshof als blutrünstiges Instrument zur Verfolgung von Regimegegnern (u.a. Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944).  Die Justiz war auf allen Ebenen in das Unrechtssystem eingebunden: - Verfolgung politischer Gegner (Kommunisten, Sozialdemokraten etc.) - Verhängung von Todesstrafen für oft geringfügige Delikte (z.B. "Rundfunkverbrechen") - Auslegung rassistischer Gesetze wie der Nürnberger Rassegesetze. - Justizieller Vollzug der "Euthanasie"-Morde durch Aberkennung des Rechtsschutzes. - Zusammenarbeit mit Gestapo und SS (Auslieferung von Verurteilten in Konzentrationslager). Die Justiz war kein "unschuldiges Opfer" des Regimes, sondern aktiver Teil des Unrechtsstaates. Viele Richter und Staatsanwälte handelten aus Überzeugung, Karrierestreben oder Angst. Aufarbeitung und Kontinuitäten nach 1945: Entnazifizierung war in der Justiz besonders schwierig und wurde oft als "Persilschein"- Prozedur abgetan. Viele belastete Juristen kehrten in ihre Ämter zurück, da qualifiziertes Personal fehlte. Personelle Kontinuitäten: Bis in die 1960er und 70er Jahre saßen ehemalige NSDAP-Mitglieder auf Richterstühlen und in Staatsanwaltschaften. Dies beeinflusste Strafverfahren gegen NS-Täter. Rechtliche Aufarbeitung: Die Bundesrepublik übernahm großteils das materielles Recht (BGB, StGB), reinigte es von offensichtlich nationalsozialistischem Gedankengut. Die DDR erklärte dagegen einen radikalen Neuanfang. "Unrechtsstaat"-Debatte: Lange herrschte die Position vor, das NS-Regime sei ein "Verbrecherstaat" gewesen, aber kein "Unrechtsstaat", weil es formal Gesetze erlassen habe. Diese formalistische Sicht ist heute weitgehend überwunden. Die herrschende Meinung sieht das NS-System als Unrechtsregime, das den Rechtsstaat pervertiert hat. Die justizielle Verfolgung von NS-Verbrechen Nürnberger Prozesse (1945-49): Die Alliierten führten die Hauptkriegsverbrecherprozesse durch und etablierten völkerrechtliche Grundsätze (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Ulm-Einsatzgruppenprozess (1958) : Ein Wendepunkt, führte zur Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Auschwitzprozesse (1963-65, 1977-81): Brachten das ganze Ausmaß des Lagerterrors in die öffentliche Wahrnehmung. Probleme: Viele Verfahren scheiterten an formalen Auslegungen (z.B. Täterschaft vs. Beihilfe), Verjährung oder geringen Strafen. Der berüchtigte "Befehlsnotstand" wurde oft als Entlastungsargument anerkannt. Späte Verfahren: Erst nach der Jahrtausendwende kam es zu einer neuen Welle von Verfahren (u.a. gegen John Demjanjuk 2011), basierend auf der Rechtsprechung, dass schon der Dienst in einem Vernichtungslager als Beihilfe zum Mord strafbar sei. Richterliche Unabhängigkeit: Die Zeit zeigt, wie verwundbar richterliche Unabhängigkeit ist, wenn sie nicht von einer wehrhaften Demokratie und einer wachen Zivilgesellschaft getragen wird. Quelle: verkürzt nach Deepseek
© strapp 2026
© strapp 2024
Meine Website
© strapp 2026
Justiz und NS:  Richterliche Unabhängigkeit (Ein KI-Vergleich) NS-Richter spielten eine zentrale Rolle in der Justiz des nationalsozialistischen Regimes und verübten schwere Unrechte. Nach 1945 wurden viele von ihnen in der westdeutschen Justiz reaktiviert und kaum belangt. Die Justiz unterstützte aktiv die NS- Gewaltherrschaft durch willfährige Richter wie Roland Freisler am Volksgerichtshof. Sie folgten Leitsätzen von Hans Frank und verurteilten Oppositionelle, darunter Dietrich Bonhoeffer, zum Tode. Sondergerichte verhängten über 16.000 Todesstrafen. Nachkriegszeit Ab 1956 sprach der Bundesgerichtshof NS-Richter wie Otto Thorbeck frei, was weitere Verfolgungen erschwerte. Eine "Huckepack-Klausel" erlaubte mit jedem unbelasteten Juristen die Wiedereinsetzung eines NS- Juristen. Bis 1968 blieben viele, wie Hans-Joachim Rehse, straffrei. Aufarbeitung Fritz Bauer trieb Prozesse wie Auschwitz voran, doch die Justiz dominierte die alte Garde. Radbruchs Formel zu "gesetzlichem Unrecht" blieb umstritten. Heute schärft § 5a DRiG den Blick auf NS- Anfälligkeit. Quelle: verkürzt nach Perplexity Nach der Machtübernahme Hitlers wurde die Justiz systematisch gleichgeschaltet: Richter und Staatsanwälte wurden politisch angepasst oder entfernt. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (1933) führte zur Entlassung jüdischer und politisch missliebiger Juristen. Richter sollten nicht mehr dem Recht, sondern dem „Willen des Führers“ folgen. Grundprinzipien des Rechtsstaats wurden abgeschafft: - Keine Gewaltenteilung mehr - Keine richterliche Unabhängigkeit - Keine Rechtssicherheit Stattdessen galt das Führerprinzip: Hitlers Wille hatte Gesetzeskraft. Sondergerichte: Schnelle Verfahren, kaum Verteidigungsmöglichkeiten, harte Urteile. Volksgerichtshof (ab 1934): Zuständig für politische Straftaten (z. B. „Hochverrat“), Berüchtigt für Schauprozesse. Präsident Roland Freisler (ab 1942) tausende Todesurteile. Die NS-Ideologie wurde direkt ins Recht eingebaut: - Nürnberger Gesetze (1935): Entzug der Bürgerrechte für Juden, Verbot von „Mischehen“. Justiz beteiligte sich aktiv an Verfolgung, Ausgrenzung und Entrechtung. - Massive Ausweitung der Todesstrafe, auch für Bagatelldelikte (z. B. „Wehrkraftzersetzung“) Justiz wurde ein Instrument des Terrors, nicht des Schutzes. Viele Richter und Staatsanwälte machten freiwillig mit. Nach 1945 wurden nur wenige zur Verantwortung gezogen. Zahlreiche NS-Juristen arbeiteten später wieder in der Justiz der BRD. Quelle: verkürzt nach ChatGPT Gleichschaltung: Nach der Machtübernahme 1933 wurden die Gerichte und Staatsanwaltschaften gleichgeschaltet. Richter und Staatsanwälte, die nicht systemkonform waren, wurden entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Grundprinzipien wie die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wurden beseitigt. Das Gesetz wurde zum Instrument der NS-Ideologie. Neben formellen Gesetzen wurde das sogenannte "gesunde Volksempfinden" zur Rechtsquelle erhoben. Vor allem aber war der "Führerwille" oberste Richtschnur. Neben die ordentliche Gerichtsbarkeit traten Sondergerichte für politische Delikte und ab 1934 der Volksgerichtshof als blutrünstiges Instrument zur Verfolgung von Regimegegnern (u.a. Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944).  Die Justiz war auf allen Ebenen in das Unrechtssystem eingebunden: - Verfolgung politischer Gegner (Kommunisten, Sozialdemokraten etc.) - Verhängung von Todesstrafen für oft geringfügige Delikte (z.B. "Rundfunkverbrechen") - Auslegung rassistischer Gesetze wie der Nürnberger Rassegesetze. - Justizieller Vollzug der "Euthanasie"-Morde durch Aberkennung des Rechtsschutzes. - Zusammenarbeit mit Gestapo und SS (Auslieferung von Verurteilten in Konzentrationslager). Die Justiz war kein "unschuldiges Opfer" des Regimes, sondern aktiver Teil des Unrechtsstaates. Viele Richter und Staatsanwälte handelten aus Überzeugung, Karrierestreben oder Angst. Aufarbeitung und Kontinuitäten nach 1945: Entnazifizierung war in der Justiz besonders schwierig und wurde oft als "Persilschein"-Prozedur abgetan. Viele belastete Juristen kehrten in ihre Ämter zurück, da qualifiziertes Personal fehlte. Personelle Kontinuitäten: Bis in die 1960er und 70er Jahre saßen ehemalige NSDAP-Mitglieder auf Richterstühlen und in Staatsanwaltschaften. Dies beeinflusste Strafverfahren gegen NS-Täter. Rechtliche Aufarbeitung: Die Bundesrepublik übernahm großteils das materielles Recht (BGB, StGB), reinigte es von offensichtlich nationalsozialistischem Gedankengut. Die DDR erklärte dagegen einen radikalen Neuanfang. "Unrechtsstaat"-Debatte: Lange herrschte die Position vor, das NS- Regime sei ein "Verbrecherstaat" gewesen, aber kein "Unrechtsstaat", weil es formal Gesetze erlassen habe. Diese formalistische Sicht ist heute weitgehend überwunden. Die herrschende Meinung sieht das NS- System als Unrechtsregime, das den Rechtsstaat pervertiert hat. Die justizielle Verfolgung von NS- Verbrechen Nürnberger Prozesse (1945-49): Die Alliierten führten die Hauptkriegsverbrecherprozesse durch und etablierten völkerrechtliche Grundsätze (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Ulm-Einsatzgruppenprozess (1958) : Ein Wendepunkt, führte zur Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Auschwitzprozesse (1963-65, 1977- 81): Brachten das ganze Ausmaß des Lagerterrors in die öffentliche Wahrnehmung. Probleme: Viele Verfahren scheiterten an formalen Auslegungen (z.B. Täterschaft vs. Beihilfe), Verjährung oder geringen Strafen. Der berüchtigte "Befehlsnotstand" wurde oft als Entlastungsargument anerkannt. Späte Verfahren: Erst nach der Jahrtausendwende kam es zu einer neuen Welle von Verfahren (u.a. gegen John Demjanjuk 2011), basierend auf der Rechtsprechung, dass schon der Dienst in einem Vernichtungslager als Beihilfe zum Mord strafbar sei. Richterliche Unabhängigkeit: Die Zeit zeigt, wie verwundbar richterliche Unabhängigkeit ist, wenn sie nicht von einer wehrhaften Demokratie und einer wachen Zivilgesellschaft getragen wird. Quelle: verkürzt nach Deepseek