"Leumund" (altdeutsch liumunt, nicht mit «Mund» zusammengesetzt, sondern ein einheitliches Wort, das Ruf, Ruhm, Gerücht bedeutet), der Ruf, in welchem jemand steht, die Nachrede. Die "Leumund"serforschung, d. h. die Erörterung des bisherigen Lebenswandels eines Angeschuldigten oder auch eines Zeugen und seines moralischen Charakters, ist ein wichtiger Akt des Untersuchungsprozesses. Schon das alte deutsche Recht gab viel auf den guten oder übeln Ruf, der dem Angeklagten vorher ging, und der Prozess mit Tortur hieß später «richten auf "Leumund»", d. h. auf Indizien. Auch im heutigen Strafprozess werden mit dem Angeklagten und dessen Lebensgange genau bekannte Personen als "Leumund"szeugen vernommen. Die häufig angewendete Einforderung von Berichten der Ortsbehörden ist nur ein ungenügendes Ersatzmittel, das jedoch im Vorverfahren zulässig ist. Im Hauptverfahren ist nach §. 255 der Deutschen Strafprozessordnung die Verlesung von "Leumund"szeugnissen unstatthaft. Text-Quelle: /www.peter-hug.ch/lexikon
Siegfried Trapp
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Leumund" (altdeutsch liumunt, nicht mit «Mund» zusammengesetzt, sondern ein einheitliches Wort, das Ruf, Ruhm, Gerücht bedeutet), der Ruf, in welchem jemand steht, die Nachrede. Die "Leumund"serforschung, d. h. die Erörterung des bisherigen Lebenswandels eines Angeschuldigten oder auch eines Zeugen und seines moralischen Charakters, ist ein wichtiger Akt des Untersuchungsprozesses. Schon das alte deutsche Recht gab viel auf den guten oder übeln Ruf, der dem Angeklagten vorher ging, und der Prozess mit Tortur hieß später «richten auf "Leumund»", d. h. auf Indizien. Auch im heutigen Strafprozess werden mit dem Angeklagten und dessen Lebensgange genau bekannte Personen als "Leumund"szeugen vernommen. Die häufig angewendete Einforderung von Berichten der Ortsbehörden ist nur ein ungenügendes Ersatzmittel, das jedoch im Vorverfahren zulässig ist. Im Hauptverfahren ist nach §. 255 der Deutschen Strafprozessordnung die Verlesung von "Leumund"szeugnissen unstatthaft. Text-Quelle: /www.peter-hug.ch/lexikon
 
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