Das ist ein glattes sehr gut (mit Stern für die witzigen Zusatzbemerkungen) !
Quelle: ST, unterrichtete 39 Jahre lang Biologie und Chemie
Zu dieser humorlosen Bewertung s. auch “www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de”:
“Das Willkürverbot:
- Willkür liegt immer dann vor, wenn es keinen sachlichen Grund für eine Bewertung gibt.
- Wann dies im einzelnen der Fall ist, unterliegt einer unübersichtlichen Kasuistik.
- Anhaltspunkte für Willkür ergeben sich meist aus Randbemerkungen, die in keinem inhaltlichen
Bezug zur Leistungsermittlung mehr stehen.
- Rechtsfolge ist, dass die Bewertung nochmals vorzunehmen ist.
Siegfried
Trapp
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