Die Frauenquote ist ein Menschenrechts- verstoß von Aaron Rhodes DIE ZEIT Nº 51/2014 28. Dezember 2014  17:09 Uhr  Als Menschenrechtler ist für mich jedes Gesetz, das Geschlechter diskriminiert, abstoßend. Ein solches Gesetz plant die große Koalition nun mit der Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Mal abgesehen davon, dass ein paar Aufsichtsratsposten die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht beseitigen werden, ist dieses Vorhaben eine Diskriminierung von Männern. Denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten. Dazu gehört die Gleichheit vor dem Gesetz, ohne Rück- sicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter. Dennoch wird am 11. Dezember voraussichtlich ein Gesetz verabschiedet, das rund 100 Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent (aller nicht am Management beteiligten Mitglieder) in ihren Aufsichtsräten vorschreibt. Enttäuschend ist, dass bei der politischen Debatte um dieses Gesetz Menschenrechte keine Rolle gespielt haben. Die Argumente der Gegner und Befürworter drehten sich lediglich um die Frage, ob und wem die Quote nützt. Offenbar sind die Menschen- rechte in Deutschland nur so lange unantastbar, wie sie nicht mit der Regierungs- politik kollidieren. Das ist gefährlich, denn spätere Generationen werden möglicher- weise weniger gut gemeinte Gründe als den Frauenanteil in Aufsichtsräten anführen, um Menschenrechte zu verletzen. In der Vergangenheit wurden Geschlechter-, Rassen- oder religiöse Quoten damit begründet, dass sie "gut für die Gesellschaft" seien. Aber wenn wir die Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte, das neue Gesetz werde einen "Kulturwandel" in der Arbeitswelt einleiten und sei "ein ganz wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung". Gerade in Deutschland gibt es gute Gründe, skeptisch zu sein, wenn sich der Staat dazu versteigt, die Gesellschaft verändern zu wollen. Man glaubt, die Quote werde dazu führen, dass sich Gleichheit von den oberen Etagen in die unteren hinein durchsetzt. In Wirklichkeit aber wird die Kluft zwischen den Geschlechtern nur größer. Und was ist mit Deutschlands Homosexuellen, Türken und anderen Gruppen?Eine offene Debatte über die Frauenquote gab es nicht: Kritik wurde als Machotum abgetan und – wie etwa von VertreterInnen der Grünen – "inakzeptabel" genannt. Dabei ist die Frage, ob Frauen wirklich die starke Schulter des Staates brauchen, ebenso berechtigt wie die nach dem Respekt vor beruflichen Erfolgen, wenn bei Mann und Frau zweierlei Maßstäbe angelegt werden. Tatsächlich verbirgt sich hinter einer Quote, die die Hälfte der Bevölkerung diskriminiert und private Institutionen dazu zwingt, ein zweifelhaftes Social- Engineering-Projekt umzusetzen, ein "rechtlicher Relativismus": Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt. Das verdrehte Konzept der "positiven Diskriminierung" gibt es seit Jahrzehnten. Erfahrung, Logik und Moral haben es diskreditiert, und seine Geschichte als Werkzeug zur sozialen Umgestaltung ist mehr als zweifelhaft. Doch Quoten wären auch dann falsch, wenn sie ihre sozialen Transformationsziele erreichen würden. Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Menschenrechtsdiskurs international immer mehr aufgeweicht, sodass es kein Wunder ist, dass auch in Deutschland die Menschenrechte nicht mehr als Argument gegen Quoten ins Feld geführt werden. Selbst UN-Menschenrechtskonventionen wie zum Beispiel die Frauenrechts- konvention – sie wurde praktisch von allen Ländern außer den USA und mehreren islamischen Theokratien ratifiziert – oder die Anti-Rassismus-Konvention unterstützen Quoten als Instrument gegen Diskriminierung. Auch Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt solche Maßnahmen: "Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen." Die Grundrechte der Europäer, besonders die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, werden immer häufiger im Namen der "Toleranz" und des "sozialen Friedens" beschnitten. Das ist auch möglich geworden, weil der Europäische Gerichtshof diese fundamentalen Menschenrechte zu häufig nicht schützt. Gender-Vielfalt in Führungspositionen und Berufsgruppen hat Vorteile für alle. Doch statt die Verantwortung an den Staat abzugeben, der restriktive und beschwerliche Gesetze verhängt, ist die Zivilgesellschaft gefordert. Eltern, bürgerschaftliche Vereine, religiöse Organisationen, Schulen und Universitäten müssen mehr tun, um Frauen und Minderheiten darin zu unterstützen, ehrgeizig zu sein, etwas zu erreichen und sich nach vorne zu kämpfen. Es ist eben nicht nur Aufgabe der Unternehmen, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte, gegen Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder anderen Identitätsmerkmalen vorzugehen. Ja, aufgrund eines neuen Gesetzes wird es in Deutschland schon bald mehr Frauen in Aufsichtsräten geben. Damit einher geht allerdings ein Staat, der wieder ein Stück mehr in unser Leben eingreift. So entsteht ein Staat, der Gleichheit verordnet, anstatt gleiche Chancen für alle zu schaffen. Das ist eine vertane Chance, denn eine Vielfalt, die aus der Gesellschaft erwächst, ist beständiger als eine, die per Gesetz vorgegeben wird.        
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Siegfried Trapp
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Die Frauenquote ist ein Menschenrechtsverstoß von Aaron Rhodes DIE ZEIT Nº 51/2014 28. Dezember 2014  17:09 Uhr  Als Menschenrechtler ist für mich jedes Gesetz, das Geschlechter diskriminiert, abstoßend. Ein solches Gesetz plant die große Koalition nun mit der Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Mal abgesehen davon, dass ein paar Aufsichtsratsposten die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht beseitigen werden, ist dieses Vorhaben eine Diskriminierung von Männern. Denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten. Dazu gehört die Gleichheit vor dem Gesetz, ohne Rück-sicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter. Dennoch wird am 11. Dezember voraussichtlich ein Gesetz verabschiedet, das rund 100 Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent (aller nicht am Management beteiligten Mitglieder) in ihren Aufsichtsräten vorschreibt. Enttäuschend ist, dass bei der politischen Debatte um dieses Gesetz Menschenrechte keine Rolle gespielt haben. Die Argumente der Gegner und Befürworter drehten sich lediglich um die Frage, ob und wem die Quote nützt. Offenbar sind die Menschen-rechte in Deutschland nur so lange unantastbar, wie sie nicht mit der Regierungs-politik kollidieren. Das ist gefährlich, denn spätere Generationen werden möglicher-weise weniger gut gemeinte Gründe als den Frauenanteil in Aufsichtsräten anführen, um Menschenrechte zu verletzen. In der Vergangenheit wurden Geschlechter-, Rassen- oder religiöse Quoten damit begründet, dass sie "gut für die Gesellschaft" seien. Aber wenn wir die Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte, das neue Gesetz werde einen "Kulturwandel" in der Arbeitswelt einleiten und sei "ein ganz wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung". Gerade in Deutschland gibt es gute Gründe, skeptisch zu sein, wenn sich der Staat dazu versteigt, die Gesellschaft verändern zu wollen. Man glaubt, die Quote werde dazu führen, dass sich Gleichheit von den oberen Etagen in die unteren hinein durchsetzt. In Wirklichkeit aber wird die Kluft zwischen den Geschlechtern nur größer. Und was ist mit Deutschlands Homosexuellen, Türken und anderen Gruppen?Eine offene Debatte über die Frauenquote gab es nicht: Kritik wurde als Machotum abgetan und – wie etwa von VertreterInnen der Grünen – "inakzeptabel" genannt. Dabei ist die Frage, ob Frauen wirklich die starke Schulter des Staates brauchen, ebenso berechtigt wie die nach dem Respekt vor beruflichen Erfolgen, wenn bei Mann und Frau zweierlei Maßstäbe angelegt werden. Tatsächlich verbirgt sich hinter einer Quote, die die Hälfte der Bevölkerung diskriminiert und private Institutionen dazu zwingt, ein zweifelhaftes Social- Engineering-Projekt umzusetzen, ein "rechtlicher Relativismus": Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt. Das verdrehte Konzept der "positiven Diskriminierung" gibt es seit Jahrzehnten. Erfahrung, Logik und Moral haben es diskreditiert, und seine Geschichte als Werkzeug zur sozialen Umgestaltung ist mehr als zweifelhaft. Doch Quoten wären auch dann falsch, wenn sie ihre sozialen Transformationsziele erreichen würden. Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Menschenrechtsdiskurs international immer mehr aufgeweicht, sodass es kein Wunder ist, dass auch in Deutschland die Menschenrechte nicht mehr als Argument gegen Quoten ins Feld geführt werden. Selbst UN- Menschenrechtskonventionen wie zum Beispiel die Frauenrechts-konvention – sie wurde praktisch von allen Ländern außer den USA und mehreren islamischen Theokratien ratifiziert – oder die Anti-Rassismus-Konvention unterstützen Quoten als Instrument gegen Diskriminierung. Auch Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt solche Maßnahmen: "Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen." Die Grundrechte der Europäer, besonders die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, werden immer häufiger im Namen der "Toleranz" und des "sozialen Friedens" beschnitten. Das ist auch möglich geworden, weil der Europäische Gerichtshof diese fundamentalen Menschenrechte zu häufig nicht schützt. Gender-Vielfalt in Führungspositionen und Berufsgruppen hat Vorteile für alle. Doch statt die Verantwortung an den Staat abzugeben, der restriktive und beschwerliche Gesetze verhängt, ist die Zivilgesellschaft gefordert. Eltern, bürgerschaftliche Vereine, religiöse Organisationen, Schulen und Universitäten müssen mehr tun, um Frauen und Minderheiten darin zu unterstützen, ehrgeizig zu sein, etwas zu erreichen und sich nach vorne zu kämpfen. Es ist eben nicht nur Aufgabe der Unternehmen, sondern aller gesellschaftlichen Kräfte, gegen Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder anderen Identitätsmerkmalen vorzugehen. Ja, aufgrund eines neuen Gesetzes wird es in Deutschland schon bald mehr Frauen in Aufsichtsräten geben. Damit einher geht allerdings ein Staat, der wieder ein Stück mehr in unser Leben eingreift. So entsteht ein Staat, der Gleichheit verordnet, anstatt gleiche Chancen für alle zu schaffen. Das ist eine vertane Chance, denn eine Vielfalt, die aus der Gesellschaft erwächst, ist beständiger als eine, die per Gesetz vorgegeben wird.        
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