Die Frauenquote ist ein Menschenrechts-
verstoß
von Aaron Rhodes
DIE ZEIT Nº 51/2014 28. Dezember 2014 17:09 Uhr
Als Menschenrechtler ist für mich jedes Gesetz, das Geschlechter diskriminiert,
abstoßend. Ein solches Gesetz plant die große Koalition nun mit der Quote für Frauen
in Aufsichtsräten. Mal abgesehen davon, dass ein paar Aufsichtsratsposten die
Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht beseitigen werden, ist dieses
Vorhaben eine Diskriminierung von Männern. Denn eine Gruppe zum Nachteil einer
anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern
auch den Menschenrechten. Dazu gehört die Gleichheit vor dem Gesetz, ohne Rück-
sicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter.
Dennoch wird am 11. Dezember voraussichtlich ein Gesetz verabschiedet, das rund
100 Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent (aller nicht am
Management beteiligten Mitglieder) in ihren Aufsichtsräten vorschreibt.
Enttäuschend ist, dass bei der politischen Debatte um dieses Gesetz Menschenrechte
keine Rolle gespielt haben. Die Argumente der Gegner und Befürworter drehten sich
lediglich um die Frage, ob und wem die Quote nützt. Offenbar sind die Menschen-
rechte in Deutschland nur so lange unantastbar, wie sie nicht mit der Regierungs-
politik kollidieren. Das ist gefährlich, denn spätere Generationen werden möglicher-
weise weniger gut gemeinte Gründe als den Frauenanteil in Aufsichtsräten anführen,
um Menschenrechte zu verletzen.
In der Vergangenheit wurden Geschlechter-, Rassen- oder religiöse Quoten damit
begründet, dass sie "gut für die Gesellschaft" seien. Aber wenn wir die Freiheit und
Gleichheit vor dem Gesetz anderen Zielen opfern, schwächen wir die Menschenrechte
und somit unseren Schutz vor Tyrannei und Willkür.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte, das neue Gesetz werde einen
"Kulturwandel" in der Arbeitswelt einleiten und sei "ein ganz wichtiger Schritt zu
mehr Gleichberechtigung". Gerade in Deutschland gibt es gute Gründe, skeptisch zu
sein, wenn sich der Staat dazu versteigt, die Gesellschaft verändern zu wollen. Man
glaubt, die Quote werde dazu führen, dass sich Gleichheit von den oberen Etagen in
die unteren hinein durchsetzt. In Wirklichkeit aber wird die Kluft zwischen den
Geschlechtern nur größer. Und was ist mit Deutschlands Homosexuellen, Türken und
anderen Gruppen?Eine offene Debatte über die Frauenquote gab es nicht: Kritik
wurde als Machotum abgetan und – wie etwa von VertreterInnen der Grünen –
"inakzeptabel" genannt. Dabei ist die Frage, ob Frauen wirklich die starke Schulter
des Staates brauchen, ebenso berechtigt wie die nach dem Respekt vor beruflichen
Erfolgen, wenn bei Mann und Frau zweierlei Maßstäbe angelegt werden.
Tatsächlich verbirgt sich hinter einer Quote, die die Hälfte der Bevölkerung
diskriminiert und private Institutionen dazu zwingt, ein zweifelhaftes Social-
Engineering-Projekt umzusetzen, ein "rechtlicher Relativismus": Prinzipien werden
immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt.
Das verdrehte Konzept der "positiven Diskriminierung" gibt es seit Jahrzehnten.
Erfahrung, Logik und Moral haben es diskreditiert, und seine Geschichte als
Werkzeug zur sozialen Umgestaltung ist mehr als zweifelhaft. Doch Quoten wären
auch dann falsch, wenn sie ihre sozialen Transformationsziele erreichen würden.
Denn der Preis – die Verhandelbarkeit der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu hoch.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Menschenrechtsdiskurs international
immer mehr aufgeweicht, sodass es kein Wunder ist, dass auch in Deutschland die
Menschenrechte nicht mehr als Argument gegen Quoten ins Feld geführt werden.
Selbst UN-Menschenrechtskonventionen wie zum Beispiel die Frauenrechts-
konvention – sie wurde praktisch von allen Ländern außer den USA und mehreren
islamischen Theokratien ratifiziert – oder die Anti-Rassismus-Konvention
unterstützen Quoten als Instrument gegen Diskriminierung. Auch Artikel 23 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt solche Maßnahmen: "Der
Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer
Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen."
Die Grundrechte der Europäer, besonders die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit,
werden immer häufiger im Namen der "Toleranz" und des "sozialen Friedens"
beschnitten. Das ist auch möglich geworden, weil der Europäische Gerichtshof diese
fundamentalen Menschenrechte zu häufig nicht schützt.
Gender-Vielfalt in Führungspositionen und Berufsgruppen hat Vorteile für alle. Doch
statt die Verantwortung an den Staat abzugeben, der restriktive und beschwerliche
Gesetze verhängt, ist die Zivilgesellschaft gefordert. Eltern, bürgerschaftliche Vereine,
religiöse Organisationen, Schulen und Universitäten müssen mehr tun, um Frauen
und Minderheiten darin zu unterstützen, ehrgeizig zu sein, etwas zu erreichen und
sich nach vorne zu kämpfen. Es ist eben nicht nur Aufgabe der Unternehmen, sondern
aller gesellschaftlichen Kräfte, gegen Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht,
Rasse oder anderen Identitätsmerkmalen vorzugehen.
Ja, aufgrund eines neuen Gesetzes wird es in Deutschland schon bald mehr Frauen in
Aufsichtsräten geben. Damit einher geht allerdings ein Staat, der wieder ein Stück
mehr in unser Leben eingreift. So entsteht ein Staat, der Gleichheit verordnet, anstatt
gleiche Chancen für alle zu schaffen. Das ist eine vertane Chance, denn eine Vielfalt,
die aus der Gesellschaft erwächst, ist beständiger als eine, die per Gesetz vorgegeben
wird.
Die Frauenquote ist ein
Menschenrechtsverstoß
von Aaron Rhodes
DIE ZEIT Nº 51/2014 28. Dezember 2014
17:09 Uhr
Als Menschenrechtler ist für mich jedes
Gesetz, das Geschlechter diskriminiert,
abstoßend. Ein solches Gesetz plant die
große Koalition nun mit der Quote für
Frauen in Aufsichtsräten. Mal
abgesehen davon, dass ein paar
Aufsichtsratsposten die Benachteiligung
von Frauen in der Arbeitswelt nicht
beseitigen werden, ist dieses Vorhaben
eine Diskriminierung von Männern.
Denn eine Gruppe zum Nachteil einer
anderen zu privilegieren widerspricht
nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip,
sondern auch den Menschenrechten.
Dazu gehört die Gleichheit vor dem
Gesetz, ohne Rück-sicht auf Geschlecht,
Herkunft, Religion oder Alter.
Dennoch wird am 11. Dezember
voraussichtlich ein Gesetz verabschiedet,
das rund 100 Unternehmen eine
Frauenquote von mindestens 30 Prozent
(aller nicht am Management beteiligten
Mitglieder) in ihren Aufsichtsräten
vorschreibt. Enttäuschend ist, dass bei
der politischen Debatte um dieses
Gesetz Menschenrechte keine Rolle
gespielt haben. Die Argumente der
Gegner und Befürworter drehten sich
lediglich um die Frage, ob und wem die
Quote nützt. Offenbar sind die
Menschen-rechte in Deutschland nur so
lange unantastbar, wie sie nicht mit der
Regierungs-politik kollidieren. Das ist
gefährlich, denn spätere Generationen
werden möglicher-weise weniger gut
gemeinte Gründe als den Frauenanteil in
Aufsichtsräten anführen, um
Menschenrechte zu verletzen.
In der Vergangenheit wurden
Geschlechter-, Rassen- oder religiöse
Quoten damit begründet, dass sie "gut
für die Gesellschaft" seien. Aber wenn
wir die Freiheit und Gleichheit vor dem
Gesetz anderen Zielen opfern,
schwächen wir die Menschenrechte und
somit unseren Schutz vor Tyrannei und
Willkür.
Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig sagte, das neue Gesetz werde
einen "Kulturwandel" in der Arbeitswelt
einleiten und sei "ein ganz wichtiger
Schritt zu mehr Gleichberechtigung".
Gerade in Deutschland gibt es gute
Gründe, skeptisch zu sein, wenn sich der
Staat dazu versteigt, die Gesellschaft
verändern zu wollen. Man glaubt, die
Quote werde dazu führen, dass sich
Gleichheit von den oberen Etagen in die
unteren hinein durchsetzt. In
Wirklichkeit aber wird die Kluft
zwischen den Geschlechtern nur größer.
Und was ist mit Deutschlands
Homosexuellen, Türken und anderen
Gruppen?Eine offene Debatte über die
Frauenquote gab es nicht: Kritik wurde
als Machotum abgetan und – wie etwa
von VertreterInnen der Grünen –
"inakzeptabel" genannt. Dabei ist die
Frage, ob Frauen wirklich die starke
Schulter des Staates brauchen, ebenso
berechtigt wie die nach dem Respekt vor
beruflichen Erfolgen, wenn bei Mann
und Frau zweierlei Maßstäbe angelegt
werden.
Tatsächlich verbirgt sich hinter einer
Quote, die die Hälfte der Bevölkerung
diskriminiert und private Institutionen
dazu zwingt, ein zweifelhaftes Social-
Engineering-Projekt umzusetzen, ein
"rechtlicher Relativismus": Prinzipien
werden immer so interpretiert, wie es
gerade zu den politischen Zielen passt.
Das verdrehte Konzept der "positiven
Diskriminierung" gibt es seit
Jahrzehnten. Erfahrung, Logik und
Moral haben es diskreditiert, und seine
Geschichte als Werkzeug zur sozialen
Umgestaltung ist mehr als zweifelhaft.
Doch Quoten wären auch dann falsch,
wenn sie ihre sozialen
Transformationsziele erreichen würden.
Denn der Preis – die Verhandelbarkeit
der Gleichheit vor dem Gesetz – ist zu
hoch.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde
der Menschenrechtsdiskurs
international immer mehr aufgeweicht,
sodass es kein Wunder ist, dass auch in
Deutschland die Menschenrechte nicht
mehr als Argument gegen Quoten ins
Feld geführt werden. Selbst UN-
Menschenrechtskonventionen wie zum
Beispiel die Frauenrechts-konvention –
sie wurde praktisch von allen Ländern
außer den USA und mehreren
islamischen Theokratien ratifiziert –
oder die Anti-Rassismus-Konvention
unterstützen Quoten als Instrument
gegen Diskriminierung. Auch Artikel 23
der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union erlaubt solche
Maßnahmen: "Der Grundsatz der
Gleichheit steht der Beibehaltung oder
der Einführung spezifischer
Vergünstigungen für das
unterrepräsentierte Geschlecht nicht
entgegen."
Die Grundrechte der Europäer,
besonders die Meinungsfreiheit und
Religionsfreiheit, werden immer
häufiger im Namen der "Toleranz" und
des "sozialen Friedens" beschnitten. Das
ist auch möglich geworden, weil der
Europäische Gerichtshof diese
fundamentalen Menschenrechte zu
häufig nicht schützt.
Gender-Vielfalt in Führungspositionen
und Berufsgruppen hat Vorteile für alle.
Doch statt die Verantwortung an den
Staat abzugeben, der restriktive und
beschwerliche Gesetze verhängt, ist die
Zivilgesellschaft gefordert. Eltern,
bürgerschaftliche Vereine, religiöse
Organisationen, Schulen und
Universitäten müssen mehr tun, um
Frauen und Minderheiten darin zu
unterstützen, ehrgeizig zu sein, etwas zu
erreichen und sich nach vorne zu
kämpfen. Es ist eben nicht nur Aufgabe
der Unternehmen, sondern aller
gesellschaftlichen Kräfte, gegen
Benachteiligungen aufgrund von
Geschlecht, Rasse oder anderen
Identitätsmerkmalen vorzugehen.
Ja, aufgrund eines neuen Gesetzes wird
es in Deutschland schon bald mehr
Frauen in Aufsichtsräten geben. Damit
einher geht allerdings ein Staat, der
wieder ein Stück mehr in unser Leben
eingreift. So entsteht ein Staat, der
Gleichheit verordnet, anstatt gleiche
Chancen für alle zu schaffen. Das ist eine
vertane Chance, denn eine Vielfalt, die
aus der Gesellschaft erwächst, ist
beständiger als eine, die per Gesetz
vorgegeben wird.