Siegfried Trapp
Willkommen Bienvenido Welcome  
Die Prüfschritte bei der Endlagersuche in Deutschland sind gesetzlich festgelegt und erfolgen in mehreren Phasen mit jeweils klar definierten Prüf- und Entscheidungsschritten.​ Überblick der Phasen und Prüfschritte Die Endlagersuche läuft in drei Hauptphasen ab, die jeweils mehrere Prüfschritte beinhalten:​ Phase I: Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen Sammlung und Auswertung geologischer Daten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Anwendung von Ausschlusskriterien (etwa Erdbebengefahr, Vulkanismus, Bergbauschäden) Überprüfung auf Mindestanforderungen (z.B. mindestens 300 Meter Wirtsgestein, ausreichende Mächtigkeit, geringe Durchlässigkeit, genug Fläche) Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen in mehreren Prüfschritten (siehe unten) Vorschlag von Standortregionen durch die BGE, Prüfung durch das BASE, Einrichtung von Regionalkonferenzen für Bürgerbeteiligung​ Phase II: Überirdische Erkundung ausgewählter Standortregionen Durchführung von Erkundungsbohrungen und seismischen Messungen zur genaueren geologischen Bewertung Erneuter Vorschlag zur weiteren Eingrenzung der Standorte, Prüfung durch das BASE und Gesetzgeber​ Phase III: Untertägige Erkundung Errichtung von Erkundungsbergwerken an mindestens zwei Standorten Umfassende Bewertung des Wirtsgesteins unter Tage Endgültiger Standortvorschlag und abschließende Prüfung​ Die vier Prüfschritte der Sicherheitsuntersuchungen in Phase I In der ersten Phase finden sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in vier Prüfschritten statt:​ 1. Überprüfung auf ausreichendes Mengengerüst: Reicht das geologische Gesteinsvolumen für ein Endlager? 2. Überprüfung der Sicherheitsfunktionalitäten: Können Barrieren den Einschluss über lange Zeiträume sichern? 3. Szenarienentwicklung und -analyse: Wie wirken sich verschiedene Störungen oder Entwicklungen auf die Sicherheit aus? 4. Bewertung nach Eignungskategorien: Einteilung der Teilgebiete in Eignungskategorien (A bis D) je nach Ergebnis der Sicherheitsuntersuchungen.​ Anwendung weiterer Prüfkriterien Neben den oben genannten Sicherheitsuntersuchungen werden regelmäßig folgende Prüfkriterien angewandt: - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien (Gesteinsart, Tiefenlage, Durchlässigkeit, Barrierenwirkung) - Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (z. B. Nutzungskonflikte, Infrastruktur)​ Jede dieser Prüfphasen und -schritte endet mit einem Vorschlag, der jeweils von den zuständigen Behörden fachlich geprüft und anschließend als Bundesgesetz festgelegt wird.​ Öffentliche Beteiligung In jeder Phase findet eine Bürgerbeteiligung statt, beispielsweise durch Regionalkonferenzen, Stellungnahmen und Nachprüfaufträge.
© strapp 2025
Meine Website
Endlagersuche, Stand 2025
Quelle: https://www.bge.de/de/bge/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/news/2025/11/die-bge-zeigt-wo-die- endlagersuche-aktuell-steht/
Die Prüfschritte bei der Endlagersuche in Deutschland sind gesetzlich festgelegt und erfolgen in mehreren Phasen mit jeweils klar definierten Prüf- und Entscheidungsschritten.​ Überblick der Phasen und Prüfschritte Die Endlagersuche läuft in drei Hauptphasen ab, die jeweils mehrere Prüfschritte beinhalten:​ Phase I: Ermittlung von Teilgebieten und Standortregionen Sammlung und Auswertung geologischer Daten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Anwendung von Ausschlusskriterien (etwa Erdbebengefahr, Vulkanismus, Bergbauschäden) Überprüfung auf Mindestanforderungen (z.B. mindestens 300 Meter Wirtsgestein, ausreichende Mächtigkeit, geringe Durchlässigkeit, genug Fläche) Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen in mehreren Prüfschritten (siehe unten) Vorschlag von Standortregionen durch die BGE, Prüfung durch das BASE, Einrichtung von Regionalkonferenzen für Bürgerbeteiligung​ Phase II: Überirdische Erkundung ausgewählter Standortregionen Durchführung von Erkundungsbohrungen und seismischen Messungen zur genaueren geologischen Bewertung Erneuter Vorschlag zur weiteren Eingrenzung der Standorte, Prüfung durch das BASE und Gesetzgeber​ Phase III: Untertägige Erkundung Errichtung von Erkundungsbergwerken an mindestens zwei Standorten Umfassende Bewertung des Wirtsgesteins unter Tage Endgültiger Standortvorschlag und abschließende Prüfung​ Die vier Prüfschritte der Sicherheitsuntersuchunge n in Phase I In der ersten Phase finden sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in vier Prüfschritten statt:​ 1. Überprüfung auf ausreichendes Mengengerüst: Reicht das geologische Gesteinsvolumen für ein Endlager? 2. Überprüfung der Sicherheitsfunktionalitäten: Können Barrieren den Einschluss über lange Zeiträume sichern? 3. Szenarienentwicklung und -analyse: Wie wirken sich verschiedene Störungen oder Entwicklungen auf die Sicherheit aus? 4. Bewertung nach Eignungskategorien: Einteilung der Teilgebiete in Eignungskategorien (A bis D) je nach Ergebnis der Sicherheitsuntersuchungen.​ Anwendung weiterer Prüfkriterien Neben den oben genannten Sicherheitsuntersuchungen werden regelmäßig folgende Prüfkriterien angewandt: - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien (Gesteinsart, Tiefenlage, Durchlässigkeit, Barrierenwirkung) - Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (z. B. Nutzungskonflikte, Infrastruktur)​ Jede dieser Prüfphasen und -schritte endet mit einem Vorschlag, der jeweils von den zuständigen Behörden fachlich geprüft und anschließend als Bundesgesetz festgelegt wird.​ Öffentliche Beteiligung In jeder Phase findet eine Bürgerbeteiligung statt, beispielsweise durch Regionalkonferenzen, Stellungnahmen und Nachprüfaufträge.
Meine Website
Quelle: https://www.bge.de/de/bge/presse/pressemitteilungen/ pressemitteilung/news/2025/11/die-bge-zeigt-wo-die- endlagersuche-aktuell-steht/
© strapp 2025