Bevor man einen Hänger an den Haken nimmt, gilt der erste Blick immer zuerst den
Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein) ist
die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen.
Das Gespann muss in
der Lage sein, an einem
Berg mit zwölf Prozent
Steigung in fünf Minuten
fünfmal anzufahren,
ohne dass ein Bauteil
am Fahrzeug versagt.
Zusätzlich müssen das
Fahrwerk und die
Bremsen des
Zugfahrzeugs für eine
sichere Führung des
Gespanns ausgelegt
sein.
Was es bei der Stützlast
zu beachten gibt: Die
Stützlast beschreibt das
maximale Gewicht, das
von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene
zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs
noch die vom Hersteller überschritten werden. Außerdem gibt es noch den Stützlast-Wert
von Deichsel und Auflaufvorrichtung, den der Hersteller des Hängers vorschreibt. Der
kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine
hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom
tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Die tatsächliche Stützlast lässt sich mit einer Stützlastwaage aus dem Zubehörhandel,
aber auch mit einer Badezimmerwaage ermitteln. So gehen Sie dabei vor: Legen Sie ein
Brett flach auf die Badezimmerwaage und stellen ein passend langes, zweites Brett
senkrecht quer zur Fahrtrichtung unter das Kupplungsmaul. Senken Sie die Deichsel mit
dem Stützrad langsam ab, bis das Kupplungsmaul auf dem senkrechten Brett aufsteht
und das Stützrad nur wenige Millimeter in der Luft hängt. Das senkrecht stehende Brett
muss so hoch sein, dass das Kupplungsmaul etwa in derselben Höhe ist wie die
Anhängerkupplung Ihres Fahrzeugs im belasteten Zustand.
Wenn Sie die Stützlast direkt unter dem Stützrad messen, ist der abgelesene Wert zu
hoch und daher nicht aussagekräftig. Achtung: Sichern Sie den Anhänger zur Messung
der Stützlast gut gegen Wegrollen, ziehen Sie die Bremse an oder legen Sie in beide
Richtungen Keile unter.
Weitere hilfreiche Tipps des ADAC:
Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast.
Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung.
Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne.
Im Ausland sind die Strafen für Gewichts- und Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr
viel höher als in Deutschland; die Weiterfahrt kann zudem untersagt werden.
Text-Quelle: Ausschnitte aus https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kauftipps/anhaengelast/
Siegfried
Trapp
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