Bevor man einen Hänger an den Haken nimmt, gilt der erste Blick immer zuerst den Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein) ist die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen. Das Gespann muss in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren, ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt. Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein. Was es bei der Stützlast zu beachten gibt: Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs noch die vom Hersteller überschritten werden. Außerdem gibt es noch den Stützlast-Wert von Deichsel und Auflaufvorrichtung, den der Hersteller des Hängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist. Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. Die tatsächliche Stützlast lässt sich mit einer Stützlastwaage aus dem Zubehörhandel, aber auch mit einer Badezimmerwaage ermitteln. So gehen Sie dabei vor: Legen Sie ein Brett flach auf die Badezimmerwaage und stellen ein passend langes, zweites Brett senkrecht quer zur Fahrtrichtung unter das Kupplungsmaul. Senken Sie die Deichsel mit dem Stützrad langsam ab, bis das Kupplungsmaul auf dem senkrechten Brett aufsteht und das Stützrad nur wenige Millimeter in der Luft hängt. Das senkrecht stehende Brett muss so hoch sein, dass das Kupplungsmaul etwa in derselben Höhe ist wie die Anhängerkupplung Ihres Fahrzeugs im belasteten Zustand. Wenn Sie die Stützlast direkt unter dem Stützrad messen, ist der abgelesene Wert zu hoch und daher nicht aussagekräftig. Achtung: Sichern Sie den Anhänger zur Messung der Stützlast gut gegen Wegrollen, ziehen Sie die Bremse an oder legen Sie in beide Richtungen Keile unter. Weitere hilfreiche Tipps des ADAC: Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast. Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung. Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne. Im Ausland sind die Strafen für Gewichts- und Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr viel höher als in Deutschland; die Weiterfahrt kann zudem untersagt werden. Text-Quelle: Ausschnitte aus https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kauftipps/anhaengelast/
Siegfried Trapp
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Bevor man einen Hänger an den Haken  nimmt, gilt der erste Blick immer zuerst den Fahrzeugpapieren. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein) ist die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgewiesen. Das Gespann muss in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren, ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt. Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein. Was es bei der Stützlast zu beachten gibt: Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs noch die vom Hersteller überschritten werden. Außerdem gibt es noch den Stützlast-Wert von Deichsel und Auflaufvorrichtung, den der Hersteller des Hängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist. Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. Die tatsächliche Stützlast lässt sich mit einer Stützlastwaage aus dem Zubehörhandel, aber auch mit einer Badezimmerwaage ermitteln. So gehen Sie dabei vor: Legen Sie ein Brett flach auf die Badezimmerwaage und stellen ein passend langes, zweites Brett senkrecht quer zur Fahrtrichtung unter das Kupplungsmaul. Senken Sie die Deichsel mit dem Stützrad langsam ab, bis das Kupplungsmaul auf dem senkrechten Brett aufsteht und das Stützrad nur wenige Millimeter in der Luft hängt. Das senkrecht stehende Brett muss so hoch sein, dass das Kupplungsmaul etwa in derselben Höhe ist wie die Anhängerkupplung Ihres Fahrzeugs im belasteten Zustand. Wenn Sie die Stützlast direkt unter dem Stützrad messen, ist der abgelesene Wert zu hoch und daher nicht aussagekräftig. Achtung: Sichern Sie den Anhänger zur Messung der Stützlast gut gegen Wegrollen, ziehen Sie die Bremse an oder legen Sie in beide Richtungen Keile unter. Weitere hilfreiche Tipps des ADAC: Ein Gespann fährt sich stabiler, wenn das Zugfahrzeug schwerer ist als die Anhängelast. Die Ausschöpfung der zulässigen Stützlast vermindert die Schlingerneigung. Im Ausland gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne. Im Ausland sind die Strafen für Gewichts- und Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr viel höher als in Deutschland; die Weiterfahrt kann zudem untersagt werden. Text-Quelle: Ausschnitte aus https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen- verkaufen/kauftipps/anhaengelast/
 
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