Ausweis Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften oder sonstige Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen. Mit einem Ausweis kann - eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen   nachgewiesen werden - die Berechtigung nachgewiesen werden, eine   bestimmte Handlung vorzunehmen - die Ausübung eines bestimmten Berufs oder   eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden - die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher   Befugnisse nachgewiesen werden Textquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
Siegfried Trapp
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 Ausweis Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften oder sonstige Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen. Mit einem Ausweis kann - eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen   nachgewiesen werden - die Berechtigung nachgewiesen werden, eine   bestimmte Handlung vorzunehmen - die Ausübung eines bestimmten Berufs oder   eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden - die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher   Befugnisse nachgewiesen werden Textquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
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