Ausweis
Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private
oder amtliche Urkunde, die die Identität des
Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der
Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit
Feststellungen einer zuständigen Stelle
verbindet, wonach bestimmte rechtliche
Eigenschaften oder sonstige Berechtigungen,
Befähigungen oder sonstige an die Person des
Inhabers gebundene Umstände vorliegen.
Mit einem Ausweis kann
- eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen
nachgewiesen werden
- die Berechtigung nachgewiesen werden, eine
bestimmte Handlung vorzunehmen
- die Ausübung eines bestimmten Berufs oder
eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden
- die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher
Befugnisse nachgewiesen werden
Textquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
Siegfried
Trapp
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